🚔 Vertriebsimpuls | Neuer Kurzantrag für Polizei- & Berufsfeuerwehranwärter*innen
Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
ab sofort steht Ihnen für Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter*innen der neue Kurzantrag (K4989) mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
Der neue Antragsprozess ermöglicht einen einfachen, schnellen und unkomplizierten Abschluss – mit weniger Aufwand für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden.
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
👤 Wer kann den Kurzantrag nutzen?
- Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter*innen
- Antragstellung bis 3 Monate nach bestandener Diensttauglichkeitsprüfung
- Voraussetzung: uneingeschränkte Diensttauglichkeit (Nachweis erforderlich)
📋 Welche Tarife können beantragt werden?
Bei Heilfürsorge
- Große oder kleine Anwartschaft auf die Tarife der Genau-Für-Sie Krankenversicherung
- Ergänzend können Tarife wie Mehr Zahn, Mehr Komfort, KH+ und Mehr Gesundheit abgeschlossen werden.
Bei Beihilfe
- Tarife der Genau-Für-Sie Krankenversicherung
ℹ️ Bitte beachten
Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist in jedem Fall erforderlich.
💡 Ihre Vertriebschance
Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter*innen treffen bereits zu Beginn ihrer Laufbahn wichtige Entscheidungen für ihre langfristige Absicherung.
Mit dem neuen Kurzantrag können Sie diese Zielgruppe schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht beraten und den Abschluss deutlich vereinfachen.
📌 Gut zu wissen
Die Regelungen zu Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Dienstherrn.
Anbei finden Sie
- den Kurzantrag
- die Einstellungstermine bundesweit
- die Polizei-Tabelle (Heilfürsorge/ Beihilfe)
Den ausführlichen und kompakten Beihilfe-Leitfaden inklusive der Übersicht der Heilfürsorge- und Beihilferegelungen finden Sie auch HIER
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