Pflegepflichtversicherung
Verbandsseitig werden zum 01.01.2026 die Beiträge der Pflegepflichtversicherung (PVN, PVB, BPVB) für alle Tarife angepasst. Dies betrifft selbstverständlich alle Versicherungsunternehmen gleichermaßen. Der für die Kalkulation verantwortliche PKV-Verband hat deutliche Erhöhungen angekündigt (Anm.: wir sprechen von ca 40%). Die neuen Beiträge liegen derzeit allerdings noch nicht vor und können daher noch nicht mit dem Neugeschäftsrelease am 23.09.2025, sondern erst mit dem BAP-Hauptlauf Anfang November zur Verfügung gestellt werden. Die Beiträge der Pflegepflichtversicherung steigen außerdem auf Grund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für Kunden, deren PPV-Beitrag auf den Höchstbeitrag begrenzt ("gekappt") ist, kommt es dadurch zu Beitragserhöhungen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der PPV erhalten Sie mit einer zweiten Fachinformation im Oktober.
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