Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,
im Rahmen der jährlichen Beitragsüberprüfung in der Krankheitskostenvollversicherung (KKV) einschließlich der Beihilfeversicherung ist in bestimmten Tarifen eine Beitragsanpassung erforderlich.
Mit der jetzt vorliegenden Zustimmung des Treuhänders kann diese planmäßig zum 1.4.2025 erfolgen.
Einige wichtige Neugeschäftstarife bleiben bis mindestens 31.3.2026 beitragsstabil.
Die Details können Sie der beigefügten Vertriebspartnerkommunikation entnehmen.
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