Liebe Vermittler,
bitte beachtet im aktuellen Jahresendgeschäft einen häufigen Irrtum.
Die Frist für das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung endet NICHT am 31.12.!
Entscheidend ist ausschließlich der Zugang des Anpassungsschreibens.
Gemäß § 205 Abs. 4 VVG kann der Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung gekündigt werden.
➡️ Beispiel: Geht das Schreiben am 25.11. zu, endet die Frist erst am 25.01. des Folgejahres.
Das bedeutet für die Praxis: Auch bei Zugang im Dezember läuft die Kündigungsfrist regelmäßig bis in den Januar oder Februar hinein – Kunden haben also deutlich mehr Zeit, als viele annehmen.
Bitte nutzt diese Klarstellung aktiv in der Beratung, um unnötigen Jahresend-Druck zu vermeiden und gleichzeitig sauber geplante PKV-Wechsel zu ermöglichen.
Mit starken Grüßen
Euer DVS-Team
|