Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit der gesetzlichen Neuerung zum 1. Januar 2026 wird die Arbeitgebermeldung für privat Kranken- und Pflegeversicherte grundlegend modernisiert:
Alle Arbeitgeberbescheinigungen werden vollständig digital – keine Papierbescheinigungen mehr!
Das bedeutet für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berater: ➡️ weniger Aufwand ➡️ keine manuellen Fehler ➡️ klare, einheitliche Prozesse
🔍 Was passiert genau?
Private Kranken- und Pflegeversicherer übermitteln künftig sämtliche relevanten Beitragsdaten automatisch und digital über das ELStAM-Verfahren an die Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber ruft diese Daten – genau wie Steuerklasse oder Freibeträge – elektronisch ab.
Wichtig: Da der Arbeitgeber nur noch die digitalen ELStAM-Daten nutzen darf, werden keine Papierbescheinigungen mehr ausgegeben.
👩💼 Für Versicherte bedeutet das:
- kein Nachreichen von Bescheinigungen
- keine Formulare mehr
- kein Risiko, dass etwas verloren geht
- der Arbeitgeber erhält alle Daten automatisch
Versicherte können der Datenübermittlung widersprechen, müssen dann aber auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss verzichten.
🧭 Vorteile auf einen Blick:
Für Arbeitgeber:
- Digitale, geprüfte Daten
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Automatische Aktualität
Für Versicherte:
- Entlastung
- Transparente, sichere Prozesse
- Automatische Zuschussberechnung
📣 Ideal als Gesprächsanlass
Die Umstellung ist eine perfekte Gelegenheit, Kunden aktiv zu informieren – und gleichzeitig Beratungsimpulse zu setzen, z. B. zu PKV, BU oder Arbeitgeberzuschüssen.
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